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Rechtssicherheit im Straßenverkehr: Genehmigungspflichten für Agrar- und Forstlogistik

Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugen unterliegt strengen gesetzlichen Grenzen hinsichtlich Maßen und Gewichten. Werden die Grenzwerte der StVZO überschritten, erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis für die Fahrt auf öffentlichem Grund. In diesen Fällen sind Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO sowie Fahrterlaubnisse nach § 29 StVO zwingend erforderlich.

Das DZA prüft Ihre Fahrzeugdaten auf Konformität und leitet bei Bedarf die notwendigen Genehmigungsverfahren ein.

Orientierungstabelle: Grenzwerte & Genehmigungspflicht

MerkmalGrenzwert (StVZO)Relevanz Forst / AgrarStatus bei Überschreitung
Gesamtbreitebis 2,55 mStandard-LKW / AnhängerKonform
Breite (LoF)bis 3,00 mTraktoren / RückezügePrüfung 35. AusnVO nötig
Überbreiteüber 3,00 mMähdrescher / Spezialmaschinen§ 70 & § 29 erforderlich
Gesamtlängebis 18,75 mZüge (Traktor + 2 Anhänger)Genehmigungspflicht prüfen
Achslast (Einzel)bis 10,00 tKritisch bei Rückezügen§ 70 in der Regel erforderlich
Gesamtgewichtbis 40,00 tGüllelogistik / HolztransportEinzelfallprüfung nötig

In 3 Schritten zur rechtssicheren Genehmigung

Um Ihren Fuhrpark gesetzeskonform abzusichern, folgen wir einem effizienten Standard-Prozess. So vermeiden Sie langwierige Rückfragen mit den Behörden:

  1. Dokumenten-Check: Halten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und – falls vorhanden – das technische Gutachten (§ 70) bereit.
  2. Unverbindliche Anfrage: Übermitteln Sie uns diese Unterlagen über unser Anfrageformular. Wir prüfen sofort die Plausibilität Ihres Vorhabens.
  3. Abwicklung durch das DZA: Nach Ihrer Freigabe koordinieren wir die gesamte Korrespondenz mit den zuständigen Behörden bundesweit bis zur fertigen Genehmigung.
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