Dienstleistungszentrum Agrar und Forst
Ausnahmegenehmigung und Zulassung
Das Dienstleistungszentrum Agrar und Forst (DZA) ist Ansprechpartner für Ausnahmegenehmigungen und Zulassungen im Bereich der Agrar- und Forsttechnik.
Die Bearbeitung erfolgt in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Behörden.
Ziel ist eine vollständige und ordnungsgemäße Verfahrensabwicklung.
Unverbindliche Erstprüfung Ihrer Unterlagen.
Leistungsbereich
Das DZA – Dienstleistungszentrum Agrar und Forst übernimmt die Beantragung und Abwicklung von Ausnahmegenehmigungen sowie Zulassungsverfahren für Agrar- und Forsttechnik.
- – Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO
- – Genehmigungen nach § 29 Abs. 3 StVO (z. B. Überbreite, Überlänge, Gewicht)
- – Einzelfall- und Dauergenehmigungen
- – Zulassung von Agrar- und Forstfahrzeugen
- – Abstimmung und Korrespondenz mit den zuständigen Behörden
Die Bearbeitung erfolgt bundesweit, unabhängig vom Standort des Betriebes.
Fragen? Zu unserem FAQ Bereich
Für wen ist das DZA tätig?
Die Leistungen des DZA richten sich an Betriebe und Organisationen, die regelmäßig oder anlassbezogen Genehmigungs- und Zulassungsverfahren im Agrar- und Forstbereich benötigen.
- – landwirtschaftliche Betriebe
- – Lohnunternehmen
- – Forstbetriebe
- – Maschinenringe
- – Agrar- und Forsttechnik-Händler
Insbesondere bei komplexen, zeitkritischen oder wiederkehrenden Verfahren entlastet das DZA von erheblichem Verwaltungsaufwand.
Ablauf der Zusammenarbeit
- Sie übermitteln die erforderlichen Unterlagen digital.
- Das DZA prüft die Angaben und erstellt die notwendigen Anträge.
- Die Abstimmung mit den zuständigen Behörden erfolgt durch das DZA.
- Sie erhalten die Genehmigung oder eine Rückmeldung zum Verfahrensstand.
Kosten und Erstprüfung
Die Kosten richten sich nach Art und Umfang des Verfahrens sowie nach den beteiligten Behörden.
Nach einer unverbindlichen Erstprüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine transparente Einschätzung.
Gerne prüfen wir Ihren Vorgang vorab und klären die notwendigen Schritte.
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