Fragen und Antworten

Fragen und Antworten zu Ausnahmegenehmigungen und Zulassung für Agrar- und Forsttechnik. Zuständigkeiten, Bearbeitungsdauer und Kosten verständlich erklärt.

Was übernimmt das DZA konkret?
Das DZA übernimmt die Prüfung, Antragstellung und Abwicklung von Ausnahmegenehmigungen sowie Zulassungsverfahren für Agrar- und Forstfahrzeuge. Dazu gehört auch die Abstimmung mit den jeweils zuständigen Behörden.
Welche Arten von Ausnahmegenehmigungen werden bearbeitet?
Bearbeitet werden unter anderem Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO sowie Genehmigungen nach § 29 Abs. 3 StVO, beispielsweise bei Überbreite, Überlänge, Überhöhe oder erhöhtem Gesamtgewicht.
Bearbeitet das DZA Einzelfälle oder auch Dauergenehmigungen?
Beides. Das DZA bearbeitet sowohl Einzelfallgenehmigungen als auch Dauergenehmigungen, abhängig vom Fahrzeug, Einsatzgebiet und den rechtlichen Voraussetzungen.
In welchen Bundesländern ist das DZA tätig?
Das DZA arbeitet bundesweit. Die Zuständigkeit richtet sich nach den jeweiligen Genehmigungsbehörden der Länder und Kommunen.
Kann das DZA eine Genehmigung garantieren?
Nein. Das DZA übernimmt die ordnungsgemäße Antragstellung und Behördenkommunikation. Die Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung liegt ausschließlich bei der zuständigen Behörde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
In der Regel werden Fahrzeugdaten, Zulassungsunterlagen, technische Datenblätter sowie Angaben zum geplanten Einsatz benötigt. Nach einer Erstprüfung teilt das DZA mit, welche Unterlagen im konkreten Fall erforderlich sind.
Wie lange dauert ein Genehmigungsverfahren?
Die Bearbeitungsdauer hängt von Art der Genehmigung, Bundesland und Behörde ab. Das DZA kann keine festen Bearbeitungszeiten zusagen, informiert jedoch transparent über den jeweiligen Verfahrensstand
Übernimmt das DZA auch die Zulassung von Fahrzeugen?
Ja. Das DZA übernimmt die Zulassung von Agrar- und Forstfahrzeugen einschließlich der erforderlichen Abstimmungen mit den Zulassungsstellen.
Wer ist Auftraggeber – Fahrer, Betrieb oder Eigentümer?
Auftraggeber ist in der Regel der Betrieb oder Fahrzeughalter. Einzelheiten werden im Rahmen der Erstprüfung geklärt.
Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Die Kosten richten sich nach Art und Umfang des Verfahrens, der Anzahl beteiligter Behörden sowie dem Bearbeitungsaufwand. Nach der unverbindlichen Erstprüfung erhalten Sie eine transparente Einschätzung.
Entstehen Kosten, wenn keine Genehmigung erteilt wird?
Ja. Der Aufwand für Prüfung, Antragstellung und Behördenkommunikation fällt unabhängig vom Ergebnis an. Eine Ablehnung durch die Behörde stellt keinen Mangel der Leistung dar.
Übernimmt das DZA Gutachten oder technische Bewertungen?
Nein. Das DZA übernimmt keine Gutachtenerstellung, keine technische Bewertung von Fahrzeugen und keine Prüfleistungen. Bestandteil der Leistung ist ausschließlich die formale Antragstellung, Verfahrensabwicklung und Behördenkommunikation. Für Inhalt, Richtigkeit und behördliche Anerkennung eines Gutachtens ist ausschließlich der jeweilige Gutachter verantwortlich. Eine Ablehnung eines Gutachtens durch die Behörde begründet keinen Anspruch gegen das DZA.

Weitere Fragen

Sollten nach Durchsicht der Informationen noch Fragen bestehen, prüfen wir Ihren konkreten Vorgang gerne im Rahmen einer unverbindlichen Erstprüfung.

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